Eilantrag - VO-36-ZDFi-2020-339
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben (Schullastenausgleich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Paul Hamann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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02.09.2020
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Sachverhalt
Gemäß dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung zur Berechnung der Schulkostenbeiträge und zum Verfahren des Schullastenausgleichs werden von den öffentlich und privaten Schulträgern Schulkostenbeiträge erhoben. Die Schulkostenbeiträge sind für jede Schule unterschiedlich hoch bzw. werden für einige Schulen keine Schulkostenbeiträge erhoben, da diese über andere Umlagen finanziert werden.
Auf Grund der freien Schulwahl ist die Anzahl der Schüler für die einzelnen Schulen nicht genau abzuschätzen. Weiterhin wird dies durch die Verschiebung des Schuljahres zum Planungszeitraum des Haushaltsjahrs der Gemeinde zusätzlich erschwert, da bis dahin nicht alle Schulanmeldungen gelaufen sind bzw. sich noch kurzfristige Änderungen ergeben können.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: 65.828,44 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 42.000,00€
Ergebnishaushalt
Produkt: 21502
Bezeichnung:
Sachkonto: 5254300
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch Minderauszahlungen im Bereich der Wasser- und Bodenverbandsgebühren (55203-5254400 i.H.v. 16.000 €) und durch Minderauszahlungen im Bereich der nachträglichen Unterhaltungsaufwendungen bei der Turnhalle (42401-5231310 i.H.v. 7.000 €) |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
