Vorlage - VO-36-BO-2020-337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.07.2020 erfolgte mit den Anwohnern des Burg Stargarder Wegs (Haus-Nr. 13 und 15) sowie der Landgesellschaft M-V (LG) ein Ortstermin. Angeregt wurde dieser Termin durch die Eigentümer der Haus-Nr. 15. Konkret geht es um die Verpflichtung aus dem B-Plan Nr. 3, aus der sich die Errichtung einer Privatstraße ergibt. Über diese Privatstraße werden auch die beiden Grundstücke Haus-Nr. 13 und 15 erschlossen. Die Privatstraße ist nach derzeitiger Bauleitplanung für die Erschließung der Grundstücke oberhalb der Böschung als Parallele zur Haupterschließungsstraße (Burg Stargarder Weg) vorgesehen.

Die Fläche links der Haus Nr. 15 (in Blickrichtung Acker) gehört dem Land M-V, vertreten durch die LG. Im Amt Neverin gehen immer wieder Anfragen zu Baugrundstücken in der Gemeinde Sponholz ein. Die Interessenten werden daraufhin regelmäßig auch an die LG verwiesen. Nach Aussagen der Vertreterin der LG können die freien Flächen jedoch auf Grund der Verpflichtung (Errichtung einer Privatstraße) nicht vermarktet werden. Die LG wird die Privatstraße nicht selber errichten und sucht daher schon länger und bisher vergeblich nach einem Erschließungsträger.

 

Diese Situation führt zu mehreren Problemkonstellationen.

  • Auf Grund der Tatsache, dass das Grundstück links von Haus-Nr. 15 nicht bebaut wird, kann keine abschließende Zuwegung und Stellfläche für das Haus Nr. 15 erfolgen, da nicht gesagt werden kann, wie sich die Nachbarbebauung höhenmäßig ins Gelände einfügt (unklare Gefällesituation im Bereich der zu bauenden Privatstraße).
  • Die Vermarktung der freien Bauflächen stagniert. Das Interesse potenzieller Bauherren kann nicht befriedigt werden. Die Bevölkerungsentwicklung wird trotz freien Baulands nicht positiv beeinflusst.

 

Der Wunsch der Beteiligten besteht darin, eine direkte Anbindung der Grundstücke an den Burg Stargarder Weg zuzulassen. Dies wäre jedoch nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar. Eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) kommt hier nicht in Betracht, da mit der begehrten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Durch den Eigentümer der Haus-Nr. 15 wurde daher mit E-Mail vom 17.08.2020 ein entsprechender Antrag gestellt, mit dem sich die Gemeinde auseinanderzusetzen hat.

 

Die Gemeinde Sponholz ist nach § 2 Abs. 1 BauGB Inhaberin der Planungshoheit für die betroffenen Flächen. Nur sie kann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Wunsches der Betroffenen schaffen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

[  ] Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ wird abgelehnt.

[  ] Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Burg Stargarder Weg“ wird angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Honorarangebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen und der Gemeindevertretung zur gesonderten Beschlussfassung vorzulegen.

[  ] Die Kosten des Verfahrens und aller Auslagen sind von den Begünstigten entsprechend ihres Flächenanteils zu übernehmen. Dazu sind durch die Begünstigten Kostenübernahmeerklärungen abzugeben und städtebauliche Verträge abzuschließen.

[  ] Die Kosten des Verfahrens und aller Auslagen werden von der Gemeinde in Höhe von ____ % (oder in Höhe von max. _____ EUR oder andere Festlegung durch die GV) übernommen). Der verbleibende Kostenanteil ist von den Begünstigten entsprechend ihres Flächenanteils zu übernehmen. Dazu sind durch die Begünstigten Kostenübernahmeerklärungen abzugeben und städtebauliche Verträge abzuschließen.
Die Kosten sind in der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.

[  ] Die Gemeinde übernimmt sämtliche Kosten.
Die Kosten sind in der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst mit der Beauftragung des Planungsbüros.

 

 

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Anlagen

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