Vorlage - VO-36-BO-2020-333

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 25.07.2020 hat der MSC Vier Tore Neubrandenburg e.V. (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Sponholz gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten (siehe Anlage 1 – nichtöffentlich).

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage 2 dargestellten Planungsraum die Errichtung und den Betrieb einer Speedwaysportanlage in Warlin.

 

Die Gemeinde Sponholz ist Inhaberin der Planungshoheit für die betroffene Fläche. Nur sie kann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Projektes schaffen.

 

Es ist daher darüber zu entscheiden, ob dem Antrag des Vorhabenträgers stattgegeben werden soll. Sofern dem Antrag zugestimmt wird, ist als nächster Verfahrensschritt ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Durch diesen wird das Bauleitplanverfahren offiziell eingeleitet. Zeitgleich wird mit allen beteiligten Fachbehörden ein gemeinsamer Erörterungstermin vereinbart, in dem der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) sowie der weitere Verfahrensablauf besprochen wird.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt, dem Antrag des MSC Vier Tore Neubrandenburg e. V. auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB stattzugeben.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich Planungskosten, Gutachterkosten, usw. sowie die Kosten der Erschließung übernimmt der Antragsteller. Zu diesem Zweck ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde und dem Verein abzuschließen. Die Regelungen zum Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB bleiben davon unberührt.

Ein Rechtsanspruch auf endgültigen Erlass eines Bebauungsplanes besteht nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

Der Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

 

 

 

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