Vorlage - VO-50-LVB-2020-230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Arbeiterwohlfahrt in Neubrandenburg hält ein Oberzentrum für Familienbildung für die Stadt Neubrandenburg und die umliegenden Gemeinden vor.

Die Arbeit beinhaltet neben der Begleitung von Familien auch Kursangebote für Eltern mit Kindern in der Pubertät und viele weitere bildende Angebote für Familien. Diese Kurse sind für Familien im großen Umkreis von Neubrandenburg konzipiert, unter anderem auch für die Gemeinden im Amtsbereich Neverin.

 

Die Finanzierung erfolgt aktuell zu 53,35 % durch Zuwendungen aus Landesmitteln. Die fehlenden 46,65 % werden durch Eigenmittel des Trägers, sonstige Drittmittel (z.B. Teilnahmegebühren) sowie kommunale Zuwendungen getragen. Bisher beteiligt sich lediglich die Stadt Neubrandenburg.

 

Um die Familienbildungsstätte über dieses Jahr hinaus zu sichern, benötigt die Arbeiterwohlfahrt Unterstützung von der kommunalen Ebene. Deshalb ist die Arbeiterwohlfahrt an die umliegenden Ämter herangetreten, um Zuwendungen für die Durchführung der Familienbildung einzuwerben.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung

      O    eine kommunale Zuwendung von max. 1.000,- €               oder

      O    keine finanzielle Zuwendung..

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: maximal 1.000,- €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 62100

Bezeichnung: Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Sachkonto: 5412000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig durch Einsparungen bei den Auszahlungen für Aus- und Fortbildung im Fachbereich BO bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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