Vorlage - VO-50-ZDFi-2020-229

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land M-V gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung trägerneutraler lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen. Zuwendungsfähig sind förderfähige Investitionen in schulische Maßnahmen, landesweite Maßnahmen sowie Begleitmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger können Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen gemäß Schulgesetz sein.

Um einen entsprechender Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut M-V zu stellen, wird ein Medienentwicklungsplan (MEP) und ein Medienbildungskonzept (MBK), die aufeinander abgestimmt sind, benötigt. Das MBK unserer Grundschule ist fertiggestellt und wurde am 18.09.2019 durch die Schulkonferenz beschlossen.

Das vorliegende MEP und der Finanzierungsrahmen müssen vom Amtsausschuss beschlossen werden. Die Kosten der Maßnahme gestalten sich auf die nächsten Jahre wie folgt:

 

2020

2021

2022

2023

2024

Gesamtkosten

42.150,00 €

29.550,00 €

29.550,00 €

29.550,00 €

29.550,00 €

Fördermittel

19.421,60 €

19.421,60 €

19.421,60 €

19.421,60 €

19.421,60 €

Eigenmittel

22.728,40 €

10.128,40 €

10.128,40 €

10.128,40 €

10.128,40 €

Insgesamt werden Eigenmittel in Höhe von 63.242,00 € benötigt um die Maßnahmen des MBK durchzuführen. Aktuelle Ausgaben für die Digitale Bildungsinfrastruktur belaufen sich auf 4.700,00 € pro Jahr.

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung den vorliegenden Medienentwicklungsplan:

О ohne Änderungen.

 

О mit folgenden Änderungen: __________________________________________ .  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 160.350,00 (über fünf Jahre)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 96.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 21101

Bezeichnung: 7841000,7857000

Sachkonto: Hardware, EDV und Lizenzen

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 2001

Bezeichnung: Ausstattungsgegenstände Grundschule

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Der nötige Eigenanteil in den Folgejahren wird über die zukünftige Schulumlage refinanziert.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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