Vorlage - VO-50-ZDFi-2020-229
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss - Medienentwicklungsplan (MEP) Amt Neverin für die Grundschule Neverin "Zum Wasserturm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Paul Hamann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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28.05.2020
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Sachverhalt
Das Land M-V gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung trägerneutraler lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen. Zuwendungsfähig sind förderfähige Investitionen in schulische Maßnahmen, landesweite Maßnahmen sowie Begleitmaßnahmen.
Zuwendungsempfänger können Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen gemäß Schulgesetz sein.
Um einen entsprechender Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut M-V zu stellen, wird ein Medienentwicklungsplan (MEP) und ein Medienbildungskonzept (MBK), die aufeinander abgestimmt sind, benötigt. Das MBK unserer Grundschule ist fertiggestellt und wurde am 18.09.2019 durch die Schulkonferenz beschlossen.
Das vorliegende MEP und der Finanzierungsrahmen müssen vom Amtsausschuss beschlossen werden. Die Kosten der Maßnahme gestalten sich auf die nächsten Jahre wie folgt:
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Gesamtkosten | 42.150,00 € | 29.550,00 € | 29.550,00 € | 29.550,00 € | 29.550,00 € |
Fördermittel | 19.421,60 € | 19.421,60 € | 19.421,60 € | 19.421,60 € | 19.421,60 € |
Eigenmittel | 22.728,40 € | 10.128,40 € | 10.128,40 € | 10.128,40 € | 10.128,40 € |
Insgesamt werden Eigenmittel in Höhe von 63.242,00 € benötigt um die Maßnahmen des MBK durchzuführen. Aktuelle Ausgaben für die Digitale Bildungsinfrastruktur belaufen sich auf 4.700,00 € pro Jahr.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 160.350,00 € (über fünf Jahre)
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 96.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 21101
Bezeichnung: 7841000,7857000
Sachkonto: Hardware, EDV und Lizenzen
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 2001
Bezeichnung: Ausstattungsgegenstände Grundschule
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Der nötige Eigenanteil in den Folgejahren wird über die zukünftige Schulumlage refinanziert. |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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