Vorlage - VO-50-ZDFi-2020-225

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er die Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Eine Entlastung wird empfohlen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Amtsvorsteher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2017.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

Loading...