Vorlage - VO-50-ZDFi-2020-225
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung Amtsvorsteher für Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss des Amtes Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.05.2020
|
Sachverhalt
Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.
Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.
Eine Entlastung wird empfohlen
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Amtsvorsteher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
