Vorlage - VO-50-BO-2020-221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend des Beschlusses vom 13.09.2018 zum Führen von Verhandlungen mit der Gemeinde Neverin ist man zu dem Vorschlag gekommen, die Räumlichkeiten des alten Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Neverin, ausgenommen der Umkleide – und Sanitärtrakt, für die Unterbringung des ELW´s und der Führungsgruppe Amt zu nutzen. Die Amtswehrführung sowie die Feuerwehrunfallkasse (HFUK) halten diese Räumlichkeiten für vollkommen ausreichend. In der alten Fahrzeughalle sind Instandsetzungsmaßnahme vorzunehmen. Die Gemeinde Neverin hat bereits per Beschluss signalisiert, das alte Feuerwehrgebäude (ohne Umkleide- und Sanitärtrakt) entsprechend Verkehrswertgutachten an das Amt zu veräußern. Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze in Auftrag gegeben.

Eine Veräußerung seitens der Gemeinde Neverin erfolgt frühestens nach Fertigstellung der neu zu bauenden Fahrzeughalle. Dies wird voraussichtlich frühestens für 2021/2022 anvisiert.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin fasst in seiner Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Übernahme des alten Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Neverin, ausgenommen Umkleide-und Sanitärtrakt, für die Unterbringung des Einsatzleitwagens (ELW) und der Führungsgruppe.

Der Gebäudekauf erfolgt auf Grundlage des von der Gemeinde Neverin vorgelegten Verkehrswertgutachtens, frühestens nach Fertigstellung der Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Neverin. Dies wird voraussichtlich frühestens für 2022 anvisiert. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der Gebäudeübertragung durchzuführen.

Für die Gebäudeübernahme, inkl. Nebenkosten und Vermessung stehen max. 80.000 € zur Verfügung.

Die Kosten für den Kauf, einschließlich Nebenkosten, Vermessung und Instandsetzung sind in den Haushalt 2021/2022 einzuplanen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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