Vorlage - VO-32-ZDFi-2020-387

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.12.2019 festgestellte Rechtsverletzungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn mitgeteilt. Die Hauptsatzung muss überarbeitet, neu beschlossen und nochmals vorgelegt werden.

Die vorzunehmenden Änderungen sind gelb markiert.

 

- § 3 Absatz 1 bei Bedarf statt bei bedeutsamen Angelegenheiten

- § 3 Absatz 3 die Formulierung „im Rahmen der Fragestunde“ wird gestrichen

- § 5 Absatz 4 neuer Text: die Ausschusssitzungen sind öffentlich (weitere Festlegungen sind an dieser Stelle nicht notwendig, da sie sich automatisch aus der KV ergeben)

- § 7 Absatz 4 Satz 3 wird ersatzlos gestrichen

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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