Vorlage - VO-32-BO-2020-388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinden wurden seitens des Ministeriums für Inneres und Europa über das Programm „zukunftsfähige Feuerwehr“ – Zentralbeschaffung Feuerwehrfahrzeuge für die gemeindlichen Feuerwehren – informiert und angehalten, sich an ggf. an dieser Ausschreibung zu beteiligen. Die Beschaffung umfasst zum einen Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) zugunsten kleinerer Feuerwehren (ehemals Feuerwehren mit Grundausstattung) zum anderen TFL 3000 und LF 20 für Feuerwehren mit Aufgaben im überörtlichen Brandschutz. Im Rahmen der TSF-W Beschaffung sollen ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre) ersetzt werden. Für die Teilnahme an der Zentralbeschaffung bedarf es der Vorlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung, eine verbindliche Abnahmeerklärung und einen Fördermittelantrag entsprechend der Rubikon-Einstufung, Stand Haushaltsjahr 2019.

 

Die Feuerwehr Roggenhagen ist als Feuerwehr mit Grundausstattung eingestuft und verfügt derzeit über ein Mannschaftstransportwagen (MTW), Baujahr 2000 und einem Feuerwehranhänger (TSA), Baujahr 1987.

 

Vor Beschaffung des TSF-W ist auf das Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung abzustellen. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.

 

Der Rubikonwert beträgt für die Gemeinde: -139 (rot) weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit

Demnach beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 10 %.

Die Anschaffungskosten für ein TSF-W belaufen sich auf ca. 160.000 €.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung an der Zentralbeschaffung - Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) – des Landes teilzunehmen.

Die Ersatzbeschaffung ist zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig.

Die Gemeinde erklärt sich hiermit bereit, ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Roggenhagen im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020-2023, vorzugsweise im Jahr 2021 oder 2022, abzunehmen.

Der Eigenanteil wird in den Haushaltsplan des Jahres 2021 oder 2022 entsprechend eingestellt.

Vor Beschaffung des TSF-W ist auf das Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung abzustellen. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 160.000,00 , der voraussichtliche Eigenanteil beträgt ca. 16.000 €.

 

II.

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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