Vorlage - VO-32-ZDFi-2019-381
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Brunn - Ergänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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10.12.2019
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Sachverhalt
Durch Unstimmigkeiten innerhalb der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kam es zu einigen Verzögerungen bei den Hauptsatzungen. In einem persönlichen Gespräch wurden Möglichkeiten (wie z.B. die Entschädigung rückwirkend in Kraft treten zu lassen) aufgezeigt.
§ 3 Absatz 1
Die Formulierung entspricht nicht unmittelbar der Bestimmung des § 16 KV M-V, da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt. Jedoch empfiehlt die Mustersatzung eine EW-Versammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen, die durch öffentliche Bekanntmachung bekanntgegeben wird. Daher sollte dieser Absatz den Wortlaut aus der Mustersatzung erhalten.
§ 10 Inkrafttreten
Der § 7 Entschädigungen kann rückwirkend in Kraft treten. Die übrige Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung aufgenommen (farblich gekennzeichnet).
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 16.500 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 13.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11104
Bezeichnung: Aufwandsentschädigung Bürgermeister, Gemeindevertreter
Sachkonto: 5011000,5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden und belasten den Finanzhaushalt der Gemeinde Brunn zusätzlich. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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346,5 kB
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