Vorlage - VO-50-ZDFi-2019-215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 KAG (Kommunalabgabengesetz) ist für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen, eine Benutzungsgebühr zu erheben. Die Benutzungsgebühren der Turnhalle der Grundschule „Zum Wasserturm“ wurden zuletzt mit Beschluss vom 16.04.2015 mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf 10,00 € erhöht. Eine Gebührenkalkulation wurde nicht durchgeführt. Laut dem KAG sollen Benutzungsgebühren alle

5 Jahre kalkuliert werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Bei aktueller und gleichbleibender Nutzung darf die Benutzungsgebühr 14,50 € pro Stunde nicht überschreiten. Es wird vorgeschlagen, die neue Benutzungsgebühr auf 13,00 € pro Stunde festzusetzten, damit die Vereine eine Möglichkeit haben sich an die erhöhten Gebühren anzupassen.

 

Es ist möglich, die Benutzungsgebühren für verschiedene Personengruppen variabel festzulegen.

In der Vergangenheit war es üblich, das Sportgruppen, die mit den Grundschülern der Schule die Turnhalle nutzten, eine Gebührenfreiheit in Anspruch nehmen konnten.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf der heutigen Sitzung die Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Turnhalle der Grundschule „Zum Wasserturm“ Neverin auf 13,00 € pro Stunde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

Mehreinnahmen, dadurch finanzielle Entlastung der Gemeinden bei der Schulumlage

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

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Anlagen

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