Vorlage - VO-50-LVB-2019-217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die aktuell gültige Verwaltungsgebührensatzung wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Neverin am 16.04.2015 beschlossen.

In den als Anlage zu dieser Satzung genannten Gebührentarifen ist auch die Verwaltungsgebühr für die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände aufgeführt.

 

Diese Verwaltungsgebühr für die Erstellung der WBV-Bescheide wurde überarbeitet und die Tariftabelle in der Position 2.24 entsprechend geändert.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Verwaltungsgebührensatzung in der als Anlage genannten Form.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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