Vorlage - VO-32-BO-2019-372
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss Planung und Baudurchführung zum straßenbegleitenden Radweg Rossow-Brunn, MSE 73
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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15.10.2019
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Sachverhalt
Die Verwaltung wurde seitens des Bürgermeisters beauftragt, für die Planung und Durchführung des straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße MSE 73 zwischen Rossow und Brunn durch die Gemeinde einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorzubereiten.
Die Gemeinde beabsichtigt dann für den Radweg Fördermittel aus der Förderrichtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast – Kommunale Radbaurichtlinie) zu beantragen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen straßenbegleitenden Radweg an einer Kreisstraße. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V liegt hier die Straßenbaulast (Bau und Unterhaltungspflicht) beim Landkreis.
Die Durchführung des Bauvorhabens durch die Gemeinde bedarf somit der Zustimmung des Landkreises und im Falle der Fördermittelbeantragung auch die des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, die Planung und Durchführung des straßenbegleitenden Radweges an der MSE 73 zwischen Rossow und Brunn, anbindend an den Radweg an der L28 als Lückenschlussmaßnahme.
Für das Vorhaben sind entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Vergabe der Planungsleistungen hat nach den vergaberechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Nach Fertigstellung wird der Radweg zur Unterhaltung an den Landkreis übergeben.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: Kosten sind noch nicht bekannt €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 500 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 51100
Bezeichnung: Gutachten / Vermessungsleistungen
Sachkonto: 5625100
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
