Vorlage - VO-32-BO-2019-372

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde seitens des Bürgermeisters beauftragt, für die Planung und Durchführung des straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße MSE 73 zwischen Rossow und Brunn durch die Gemeinde einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorzubereiten.

Die Gemeinde beabsichtigt dann für den Radweg Fördermittel aus der Förderrichtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast – Kommunale Radbaurichtlinie) zu beantragen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen straßenbegleitenden Radweg an einer Kreisstraße. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V liegt hier die Straßenbaulast (Bau und Unterhaltungspflicht) beim Landkreis.

Die Durchführung des Bauvorhabens durch die Gemeinde bedarf somit der Zustimmung des Landkreises und im Falle der Fördermittelbeantragung auch die des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, die Planung und Durchführung des straßenbegleitenden Radweges an der MSE 73 zwischen Rossow und Brunn, anbindend an den Radweg an der L28 als Lückenschlussmaßnahme.

Für das Vorhaben sind entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Vergabe der Planungsleistungen hat nach den vergaberechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Nach Fertigstellung wird der Radweg zur Unterhaltung an den Landkreis übergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: Kosten sind noch nicht bekannt

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  500 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 51100

Bezeichnung: Gutachten / Vermessungsleistungen

Sachkonto: 5625100

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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