Vorlage - VO-32-BO-2019-369

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat am 14.05.2019 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Erstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" der Gemeinde Brunn beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

 

Mit Schreiben vom 31.07.2019 liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme zu diesem Vorhaben vor.

 

Durch das beauftragte Planungsbüro wurde ein entsprechender Entwurf zum B-Plan erarbeitet, über den die Gemeindevertretung nun zu entscheiden hat. Sofern der Entwurf gebilligt wird, ist dieser öffentlich auszulegen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.

 

Rechtsgrundlagen (BauGB = Baugesetzbuch):

-          § 2 Abs. 2 BauGB

-          § 3 Abs. 2 BauGB

-          § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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