Vorlage - VO-32-ZDFi-2019-364

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtsverwaltung hat in der neuen Hauptsatzung die Bekanntmachungsregelungen geändert. Alle Bekanntmachungen werden im Internet veröffentlicht, um die Abläufe zu vereinfachen und die Kosten zu minimieren. 

Weil die Bekanntmachungen aller Gemeinden und des Amtes einheitlich erfolgen sollen, wurde der § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn und der anderen Gemeinden dementsprechend abgeändert. Der § 9 wurde neu aufgenommen, damit auch die elektronische Kommunikation (z.B. bei Vergabeverfahren) geregelt ist.

Die Änderungen sind in der Hauptsatzung gelb gekennzeichnet.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

In Abänderung des Beschlusses vom 30.07.2019 beschließt die Gemeindevertretung Brunn auf Ihrer heutigen Sitzung die vorliegende Hauptsatzung mit den Ergänzungen in den §§ 8 und 9

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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Anlagen

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