Eilantrag - VO-50-BO-2019-214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Da die Alarmzentralentechnik im Amtsgebäude veraltet ist, wurde ein Angebot für den Austausch der Technik sowie die Umstellung der Telefonübertragung eingeholt.

 

Bisher erfolgt die Telefonübertragung zum Wachdienst als verschlüsselte, bedarfsgesteuerte Verbindung über das Internet. Durch Netzstörungen, die bei der Wachgesellschaft registriert werden, kann es bei dieser Variante zu Fehlmeldungen kommen.

Die Firma bietet eine alternative Option an, bei der neben der Telefonübertragung über das Internet ein zweiter Übertragungsweg per GSM (Mobilfunknetz) vorhanden ist. Für diesen wird eine Daten-SIM-Karte benötigt, die vom Amt bereitzustellen ist.

(Es entstehen Mehrkosten i.H.v. ca. 1.100,00 €)

 

In dem Angebot wurde darauf hingewiesen, dass Blockschlösser nicht mehr produziert werden. Das Blockschloss wird für die Scharf-/Unscharfschaltung der Eingangstür verwendet. Bei einem eventuell späteren Defekt müsste das Schloss gegen eine andere technische Lösung ausgetauscht werden.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt den Umbau der Einbruchmeldeanlage im Amtsgebäude im Jahr 2019 in der Telefonübertragungsvariante Analog/IP/GSM durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 4.413,59

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 1.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: nachträglicher Unterhaltungsaufwand

Sachkonto: 5231310

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch Mehrerträge im Bereich der ordnungsrechtlichen Gebühren und Bescheide bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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