Vorlage - VO-50-ZDFi-2019-213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er die Gründe anzugeben.

 

Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2016.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Amtsvorsteher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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