Vorlage - VO-50-LVB-2019-209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1997 hat das Amt Neverin einen Schulcontainer auf dem heutigen Flurstück 56/6, Flur 1 der Gemarkung Neverin errichtet. Der Bau wurde (fast) zu 100 % über Sonderbedarf, ISP bzw. Mittel des Kultusministeriums gefördert. Bilanziert wurde der Container beim Amt Neverin.

Die Differenz zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und der eingesetzten Gesamtförderung beträgt zum Stichtag 31.12.2019:   2.455,91 €.

 

Seit 2016 wird der Container als Hort genutzt. Um den Hortbetrieb zu ermöglichen, hat das Amt Neverin vorher 79.285,56 € für die Gebäudesanierung ausgegeben. Aus dem zeitgleich abgeschlossenen Mietvertrag zwischen dem Amt und der Volkssolidarität sind bis zum Jahresende 2019 insgesamt 38.124,- € refinanziert. Der Restbetrag beläuft sich demnach auf 41.161,56 €.

 

Damals wie heute gehört das Flurstück 56/6 Flur 1 der Gemeinde Neverin.

Diese wiederum hat mit der Volkssolidarität e.V. einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der den fest mit dem Grund und Boden verbundenen Container als wesentlichen Bestandteil des Grundstückes behandeln muss. Das heißt, grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstückes auch der Eigentümer des auf oder unter dem Grundstück befindlichen Gebäudes (§ 94 BGB).

 

Grund für den Erbbaurechtsvertrag ist der geplante Kita-Neubau in unmittelbarer Nähe zum Container.

Dieser Vertrag sichert der Gemeinde Neverin Zinseinnahmen über 60 Jahre.

 

Es ist nicht notwendig, einen Notarvertrag zwischen Amt und Gemeinde abzuschließen.

Vielmehr soll mit dieser Beschlussvorlage erreicht werden, dass die Bilanz des Amtes korrigiert werden kann und die Gemeinde Neverin in die Lage versetzt wird, über den Container auch verfügen zu dürfen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die bilanzielle Übertragung des Containers mit entsprechendem Wertausgleich in Höhe von 43.617,47 auf die Gemeinde Neverin zum 31.12.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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