Vorlage - VO-50-LVB-2019-207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Vergleich zu der am 18.07.2019 beschlossenen Hauptsatzung sind die folgenden Änderungen vorgenommen worden (im Text unterstrichen):

 

1. § 4 Amtsvorsteher

- Absatz 4: der Amtsvorsteher entscheidet über Spenden usw. unter 100 Euro (eindeutige Formulierung),

- Absatz 5: genaue Bezeichnung des Ausschusses für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales und Personal (eindeutige Formulierung)

 

2. § 10 Öffentliche Bekanntmachung

- Absatz 1, Satz 2: Da es nur ein offizielles Bekanntmachungsmedium geben darf, muss die Heimat- und Bürgerzeitung auch als solche betitelt werden und nicht mehr als amtliches Bekanntmachungsblatt,

- Absatz 2, Satz 1: ebenso (eindeutige Formulierung)

 

3. § 11 Elektronische Kommunikation

- neuer Paragraf, die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung, elektronische Vergaben durchzuführen, verlangt nach einer Regelung in der Hauptsatzung.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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