Vorlage - VO-32-BO-2019-360

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 31.07.2018 – VO-32-BO-2018-316 – hat die Gemeinde die technische Niederschlagswasserbeseitigungsatzung (NBS) für die Gemeinde Brunn beschossen. Diese Satzung wurde nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht jedoch als rechtlich bedenklich eingestuft, da die satzungsrechtlichen Regelungen nicht dem Bestimmtheitsgebot genüge. Die beschlossene Satzung umfasste sämtliche Regelungen zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser), wobei hier ausschließlich die Niederschlagswasserbeseitigung regelt werden sollte.

 

Eine Überarbeitung der Satzung wurde daher veranlasst. Die überarbeitete Satzung liegt dem zur Beschlussfassung als Anlage bei.

 

Der Beschluss vom 31.07.2018 ist aufzuheben.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Brunn (Niederschlagswasserbeseitigungssatzung – NBS) in der vorliegenden Fassung.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 31.07.2018 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...