Eilantrag - VO-50-BO-2019-206

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch einen Großteil der amtsangehörigen Gemeinden wurde der Beschluss zur Aufgabenübertragung auf das Amt hinsichtlich der Ausschreibung, Auftragsvergabe und für die Abrechnung von externen Baumkontrollen beschlossen.

Damit wurde das Amt ermächtigt, eine gemeinsame Vergabe der Leistung durchzuführen.

 

Auszug aus der Praxishilfe für Ämter und geschäftsführende Gemeinden vom 15.06.2015, S. 22 f.:

 

Die Gemeinden sind für ihre Bäume sowie für Bäume innerhalb der Ortsdurchfahrt verkehrsversicherungspflichtig. Um den Belangen der Verkehrssicherheit gerecht werden zu können, sind Baumkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Diese sind nicht in den Stellenanteilen für die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Bau und Ordnung erfasst.

Es wurde daher entschieden, diese Aufgabe auf einen Dritten zu übertragen. Die Hauptaufgaben des Baumkontrolleurs sind:

 

  • Fachliche und anforderungsgerechte Baumkontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinie
  • Festlegung und Begleitung von Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit dem FB Bau und Ordnung
  • Beratung
  • Organisation Baumkontrolle
  • Pflege und Aktualisierung des Baumkatasters mit mobiler DV-Technik

 

Dabei sind unterschiedliche Kontrollintervalle heranzuziehen, die sich u.a. nach dem Gesundheitszustand der Bäume richten.

 

Inzwischen wurden durch den Softwareanbieter (BTFietz) die technischen Voraussetzungen für die Gemeinden Beseritz und Brunn geschaffen, so dass hier die Anwendung „DOPPIKERweb“ zum Einsatz kommen kann (mobile Erfassung des Baumzustandes durch den Baumkontrolleur).

Für die Gemeinden Neddemin und Trollenhagen wurden durch das Amt die Vorprüfungen abgeschlossen, so dass hier durch die Firma BTFietz die Verortung der Bäume im mobilen DV-System durchgeführt werden kann. Alle anderen Gemeinden sollen bis zum Ende des Jahres technisch umgesetzt werden, so dass die mobile Baumkontrolle (DOPPIKERweb) für alle Gemeinden einsatzfähig ist.

 

Es ist nunmehr ein Verfahrensstand erreicht, der die Ausschreibung des externen Baumkontrolleurs erlaubt.

Damit der Auftrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens schnellstmöglich vergeben werden kann, wird die entsprechende Bevollmächtigung für den Amtsvorsteher und einen seiner Stellvertreter empfohlen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt, den Amtsvorsteher sowie einen seiner Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Maßnahme „Externer Baumkontrolleur“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Im Vorfeld ist die Leistung durch die Verwaltung auszuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Durchführung der Ausschreibung beziffert werden.

 

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