Vorlage - VO-50-ZDFi-2019-204

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Hauptsatzung des Amtes Neverin

 

Die Änderungen befinden sich in:

 

- § 3 (Anzahl der Ausschüsse)

- § 5 Abs. 3 Satz 3 (neu aufgenommen)

- § 9 Entschädigungen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

 

Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Amtsvorsteher, Stellvertreter, die Ausschüsse und die Gleichstellungsbeauftragte.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V veröffentlicht am 01.07.2019 gab es Veränderungen, die in der Hauptsatzung festgelegt werden müssen.

 

Unter Auslastung der maximal möglichen Entschädigungsbeträge entstehen (für den Zeitraum August bis Dezember 2019 gerechnet) überplanmäßige Ausgaben von 6.400,00 €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Ja

 

 

Nein

 

 

 

 

 

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Anlagen

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