08.09.2025 - 7 Widmung der öffentliche Verkehrsfläche "Schwarz...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende und der BM erläutern den Beschlussvorschlag. Das Wegegrundstück befindet sich in Eigentum der Fam. Zoch, das ursprüngliche Wegegrundstück (jetzt Wald) befindet sich im Besitz der Gemeinde. Es wird über einen Flächentausch diskutiert, allerdings auf Grund der Vermessungskosten im Moment abgelehnt. Stattdessen soll die unter Punkt 6 geregelte Unterhaltspflicht auf die Gemeinde übergehen.

Der Ausschuss empfiehlt die Widmung des Weges mit der Unterhaltspflicht durch die Gemeinde.

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Anlagen zur Vorlage

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