23.06.2025 - 7 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzend stellt die Vorlage kurz vor. Die Thematik ist allen Ausschussmitgliedern bekannt. Der Bauausschuss empfiehlt der GV die Annahme der vorliegenden Beschlussvorlage.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

  1. Der Entwurf Stand Juni 2025 des Bebauungsplanes über die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ihlenfeld-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Planentwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 2 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1.  Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=44849&selfaction=print