21.05.2025 - 11 Satzung der Gemeinde Trollenhagen über die 1. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 21.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
- Die 1. Änderung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Erweiterung B-Plan Nr. 4 Podewall“. Der Geltungsbereich dieser Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 und grenzt südlich an das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 4 zwischen den Straßen „Fuchsberg“ und „Hasensteig“ an.
- Das Planungsziel ist die Ermöglichung einer bedarfsgerechten und funktionalen Erschließung
der Grundstücke sowie eine sachgerechte Grundstückseinfriedung, ohne die grundsätzliche städtebauliche Zielsetzung der Begrünung und Freihaltung dieser Flächen erheblich zu beeinträchtigen.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15
„Erweiterung B-Plan Nr. 4 Podewall“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung zur Einholung entsprechender
Honorarangebote und zur Durchführung eines den Wertgrenzen entsprechenden
Vergabeverfahren (im Wege des Direktauftrages bis 5000 Euro netto oder im Wege eines
formellen Vergabeverfahrens ab 5000 Euro netto). Die anschließende Zuschlagserteilung
ist gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung MV ein Gescshäft der laufenden Verwaltung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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