21.05.2025 - 3 Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeis...

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Wortprotokoll

Durch die Wahl zum Bürgermeister des Herrn Wuschke, ist ein neuer erster Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters. Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit).

  • Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt.
  • Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand.
  • Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.

Um 18:16 Uhr betritt Frau Boos den Sitzungsraum. Somit sind 7 von 8 Gemeindevertretern anwesend.

Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Frau Annette Springer

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt: 6 x Ja, 1 x Enthaltung

Damit ist Frau Annette Springer zur ersten Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.

Die Ernennung der ersten Stellvertreterin erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Ralf Wuschke und den Beauftragten, Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Alexander Diekow, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

„Ich schwöre das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Aufgrund der Wahl von Frau Springer zur ersten Stellvertreterin des Bürgermeisters erfolgt auch die Wahl für den zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters. Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Frau Gabriele Lange

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt: 7 x Ja

Damit ist Frau Gabriele Lange zur zweiten Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.

Die Ernennung der zweiten Stellvertreterin erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Ralf Wuschke und die neue erste Stellvertreterin, Frau Annette Springer, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

„Ich schwöre das Grundgesetz der für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

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