13.05.2025 - 11 Klarstellungssatzung der Gemeinde Brunn nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt für den Ortsteil Roggenhagen die Aufstellung der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Festlegung und Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung zur Einholung entsprechender Honorarangebote und zur Durchführung eines den Wertgrenzen entsprechenden Vergabeverfahren. Die anschließende Zuschlagserteilung ist jedem Fall der laufenden Verwaltung gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung MV zuzuordnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

8

0

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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