06.05.2025 - 9 Vereins- und Sonderförderung 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Claudia Kurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Auszahlung
der Vereins- und Sonderförderung 2025 an die Vereine wie folgt:
- Angelverein Wulkenzin in Höhe von 1.200 €
- Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 € + 900 € Sonderförderung
- Freizeitsportverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 €
- Verein „Gemeinsam Leben in Neuendorf“ in Höhe von 1.200 €
- Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 € + 2.100 € Sonderförderung
Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. Für alle gezahlten Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. eines Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen. Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,5 kB
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