06.05.2025 - 9 Vereins- und Sonderförderung 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thiele erklärt, dass es Probleme mit der Weiterleitung der Anträge der Vereinsförderung gab. Die Förderung hat eine positive Auswirkung auf die Vereine, da diese dadurch aktiver geworden sind.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Auszahlung

der Vereins- und Sonderförderung 2025 an die Vereine wie folgt:

 

- Angelverein Wulkenzin in Höhe von 1.200 €

- Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 € + 900 € Sonderförderung

- Freizeitsportverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 €

- Verein „Gemeinsam Leben in Neuendorf“ in Höhe von 1.200 €

- Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200 € + 2.100 € Sonderförderung

 

Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. Für alle gezahlten Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. eines Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen. Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

9

0

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

Der öffentliche Teil der Sitzung ist beendet und die beiden Gäste verlassen den Raum.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage