20.01.2025 - 11 Beschluss über 1. Satzung zur Änderung der Haup...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Richter erteilt Herrn Diekow sowie Herrn Schmidt das Wort. Herr Diekow und Herr Schmidt erläutern den Sachverhalt. Herr Albrecht regt an, jeden Punkt einzeln zu diskutieren und abzustimmen. Herr Wiskow verlässt um 20:02 Uhr den Raum. Es entsteht ein Meinungsaustausch. Herr Wiskow betritt um 20:04 Uhr den Raum.

Zu Punkt 4 erklärt Frau Teutloff, dass sie sich gewünscht hätte, wenn dies vorher mit dem Finanzausschuss besprochen worden wäre. Herr Schmidt schlägt vor, Punkt 4 und Punkt 5

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen wie folgt zu ändern:

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 5 Abs. 3 wird folgender Satz angestellt:

Die übrigen Ausschüsse setzen sich aus 4 Gemeindevertretern zusammen.

 

  1. § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:

über die Einleitung von Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 10.000,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 800,00 € pro Monat

 

  1. § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 sowie über vergaberechtliche Zuschlagsentscheidungen zu unterrichten

 

  1. § 7 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Der Betrag 1.200,00 € wird durch 1.440,00 € ersetzt.

 

  1. § 7 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Der Betrag 70,00 € wird durch 288,00 € ersetzt, der Betrag 50,00 € wird durch 144,00 € ersetzt.

 

  1. § 8 Abs. 5 Satz 2 wird um folgende Bekanntmachungstafel ergänzt:

Ihlenfeld, Schloßstraße

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.02.2025 in Kraft. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

10

0

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42018&selfaction=print