20.01.2025 - 9 Genehmigung von Dienstreisen für die Legislatur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter erläutert den Sachverhalt. Frau Teutloff teilt mit, dass sie der Meinung ist, dass dieser TOP vor einigen Jahren bereits beschlossen wurde. Frau Teutloff fragt an, ob sie für die Fahrten (Gutscheine kaufen für die Jubilare etc.) nicht versichert ist. Herr Richter teilt hierzu mit, dass er sich noch einmal erkundigt. Herr Diekow erläutert den Sachverhalt und teilt ebenfalls mit, dass die Fahrten soweit abgesichert sind, wenn die Dienstfahrt durch den Bürgermeister genehmigt sind.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen genehmigt in ihrer Zuständigkeit gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V die Dienstfahrten des Bürgermeisters, vertretungsweise auch der beiden Stellvertreter, für die Legislaturperiode 2024-2029.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

10

0

9

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV