19.12.2024 - 6 Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 19.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Wortprotokoll
Die aufgeworfenen Fragen werden beantwortet.
Herr Diekow (LVB) führt zur Problematik der Vergaben nach neuem Kommunalverfassungsrecht aus (vgl. Pkt. 3 Verwaltungsbericht). Nach der neuen Regelung im § 22 Abs. 4a KV M-V obliegt der Gemeindevertretung lediglich die Entscheidung darüber, ob ein Vergabeverfahren eingeleitet wird. Die Zuschlagsentscheidung nach erfolgter Ausschreibung ist dann i. d. R. ein Geschäft der laufenden Verwaltung und Sache des Amtes sowie des jeweiligen Bürgermeisters. Damit sollen die Vergabeverfahren deutlich beschleunigt werden. Den Gemeindevertretungen wird auch keine Entscheidungskompetenz entzogen, da vergaberechtlich ohnehin der Zuschlag nur an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden darf. Alle Parameter, die für das Vergabeverfahren beachtlich sind werden vor der eigentlichen Ausschreibung durch die Gemeindevertretung mit dem sog. Einleitungsbeschluss festgelegt.
Die Zuschlagserteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 Abs. 4a KV M-V) kann nicht durch Beschluss als wichtige Angelegenheit nach § 22 Abs. 2 KV M-V umgedeutet werden, wenn nicht die dortigen Voraussetzungen vorliegen (Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind).
Die Verwaltung wird daher eine Änderung der Hauptsatzung, beginnend mit der Gemeinde Neuenkirchen, in die Gemeindevertretungen geben, da hier keine eindeutigen Regelungen vorhanden sind, die den o. g. Ablauf wiedergeben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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