17.09.2024 - 5 Wahl des Amtsvorstehers

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Wortprotokoll

Die Wahl erfolgt nach § 137 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V). Demnach wählt der Amtsausschuss unter Vorsitz seines an Lebensjahren ältesten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher. § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Danach ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit).

Ein Antrag auf geheime Wahl wird durch Herrn Beckmann gestellt.

Zur Wahl wurden folgende Ausschussmitglieder vorgeschlagen:

Herr Christian Schenk

Herr Nico Klose.

abgegebene Stimmen: 16
ungültige Stimmen: 0
gültige Stimmen: 16

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

Christian Schenk

9

Nico Klose

7

 

Damit ist Herr Christian Schenk zum Amtsvorsteher gewählt.

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