16.09.2024 - 17 Widmung der Straße "Am Storchennest"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neuenkirchen vom 16.09.2024 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

1.

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße gemäß Lageplan , nachfolgend bezeichnet als:

„Am Storchennest“

2.

Lage

 

Gemeinde Neuenkirchen, Gemarkung Ihlenfeld, Flur 3 und 8 mit folgenden Flurstücken.

 

Flurstück Nr:
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 98/18, 98/20, 98/22, 98/27, 98/28, 98/39 in Flur 8
und 48/2 in Flur 3

 

Beginnend an der MSE 73, gemäß Lageplan.

 

 

3.

Einstufung

 

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als Gemeindestraße - Ortsstraße-

 

 

4.

Zweckbestimmung

 

Der Weg dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage.

 

 

5.

Nutzungseinschränkungen

 

Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 

Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung
                                 Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 

Nutzungszweck:       keine Einschränkung

 

in sonstiger Weise:   keine Einschränkung

 

 

6.

Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 

Träger der Straßenbaulast für die Ortsstraße ist gemäß
§ 14 StrWG M-V die Gemeinde Neuenkirchen.

 

Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Neuenkirchen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

9

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40155&selfaction=print