23.07.2024 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Wu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin mit folgenden Änderungen.

§ 4 Abs. 2:

Anfragen der Gemeindevertreter sollen spätestens zehn Arbeitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden.

§ 5 Abs. 2:

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich wie folgt zusammen:

 - Finanz- und Bauausschuss: aus fünf Gemeindevertretern,

 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport: aus vier Gemeindevertretern.

und drei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern

§ 5 Abs. 3:

  • Finanz- und Bauausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschafsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen
  • Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport: für Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr

§ 6 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

Er ist zuständig, wenn kein gesetzliches Vorkaufsrecht (§§ 24 ff. BauGB) besteht.

§ 7 Abs. 1 Satz 2:

Eine Weiterzahlung erfolgt im Krankheitsfall und auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten zusammenhängend nicht über sechs Wochen hinausgehen.

§ 7 Abs. 3 Satz 2:

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung, außer der Bürgermeister, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihrer Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40,00 €.

§ 7 Abs. 5:

Ersatzlos streichen.

§ 8 Abs. 5:

Bekanntmachungstafel ergänzen: Wulkenzin, Alter Damm, Parkplatz am Friedhof

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage