17.07.2024 - 9 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 17.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen mit folgenden Änderungen:
§ 2 Ortsteile - zu streichen ist „und Luisenhof“
§ 5 Ausschüsse, Abs. 2 und Abs. 3 sollen getauscht werden, somit wird der Abs. 2 (Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen) als Abs. 3 geführt, Abs. 3 (welche Ausschüsse gebildet werden) rückt als Abs. 2 auf.
Der neue Abs. 3 lautet: Der Finanzausschuss setzt sich aus zwei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin oder einem sachkundigen Einwohner zusammen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr setzt sich aus vier Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen, der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus 4 Gemeindevertretern zusammen.
Abs. 4 soll lauten - Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich, die Sitzungen der weiteren Ausschüsse sind öffentlich, § 3 Abs. 2 und 5 gelten entsprechend für öffentlich tagende Ausschüsse.
§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter soll lauten:
(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen:
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 8.000,00 € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 800,00 € pro Monat
2. über überplanmäßige Ausgaben von 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als
1.000,00 € sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.000,00 € je Ausgabenfall
3. bei Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken von 10.000,00 €, bei Hingabe von Darlehen
die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden von 10.000,00 € sowie bei Aufnahme von
Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 50.000,00 € Punkt 3 wird ersatzlos gestrichen, aus Punkt 4 wird Punkt 3, im neuen Punkt 3 werden keine Änderungen vorgenommen, im Abs. 2 werden keine Änderungen vorgenommen.
(3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 8.000,00 € bzw. von 800,00
€ monatlich bei wiederkehrenden Verpflichtungen können vom Bürgermeister allein bzw. durch eine
oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 8.000,00 €.
Abs. 4 und 5 keine Änderungen
§7 Entschädigungen
(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200,00 €. Eine Weiterzahlung erfolgt im Krankheitsfall und auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten zusammenhängend nicht über 3 Monate hinausgehen.
(2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 70,00 € die zweite Stellvertretung monatlich 50,00 €. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach (an dieser Stelle ist der „.“ durch ein Leerzeichen zu ersetzen) Absatz 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung. Amtiert eine stellvertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu.
Abs. 3 und Abs. 4 keine Änderungen, Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen
§ 8 öffentlichen Bekanntmachungen
Abs. 5 Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des (an dieser Stelle ist der „.“ durch ein Leerzeichen zu ersetzen).Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich in: Neuenkirchen, am Parkplatz 32 WE; Ihlenfeld, Schlossstraße Am Anger / Parkstraße; Magdalenenhöh; Luisenhof; 4 WE Ihlenfeld
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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330,3 kB
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