17.07.2024 - 4 Wahl des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 17.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Wortprotokoll
Herr Wiskow erläutert, dass kein gültiger Wahlvorschlag für die Direktwahl zum Bürgermeister eingereicht wurde. Der Bürgermeister muss aus der Mitte der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden. Gewählt ist demnach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit). Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Eine geheime Wahl wird nicht beantragt, somit wird offen abgestimmt.
Herr Frank Richter wird zur Wahl als Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen vorgeschlagen. Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Es werden 10 gültige Stimmen für den Kandidaten abgegeben. Damit ist Herr Frank Richter zum Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen gewählt.
