11.07.2024 - 9 Bestimmung der Besetzung der eingerichteten Aus...

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Wortprotokoll

Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurde der nachfolgende Ausschuss eingerichtet, der wie folgt besetzt wird:

Ausschuss

Anzahl Gemeindevertreter*

Anzahl sachkundige Einwohner

Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung

5

3

* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)

Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.

Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.

Daraufhin werden keine Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt. Somit werden gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt.

Danach erfolgt durch einvernehmliche Verständigung die Besetzung des Ausschusses wie folgt:

Ausschuss

Namen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Namen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung

Frau Christin Hein
Frau Donata von Klinggräff
Herr Robert Engel
Herr Frank Meyer
Herr Markus Vohs

werden später benannt

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohner in der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu benennen.

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