09.07.2024 - 11 Beschluss über die Vertretung der Gemeinde in d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult führt zum Sachverhalt aus. Der Bürgermeister ist laut § 39 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) wird die Gemeinde laut § 40 Abs. 1 KV M-V durch den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten. Ist auch der erste Stellvertreter verhindert, übernimmt der zweite stellvertretende Bürgermeister diese Aufgabe. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:

Die Gemeindevertretung Sponholz bevollmächtigt Herrn Ingo Schulze mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Wasser- und Bodenverbandes “Landgraben” in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

Des Weiteren bevollmächtigt die Gemeindevertretung Sponholz Herrn Ralph-Günter Schult mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Wasser- und Bodenverbandes “ Untere Tollense / Mittlere Peene” in der 8. Wahlperiode. Sollte der Bürgermeister nicht selbst teilnehmen können, so wird er von einem seiner Stellvertreter vertreten.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

7

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV