09.07.2024 - 9 Bestimmung der Besetzung der eingerichteten Aus...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung kann nach § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind. In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.

Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurden die nachfolgenden Ausschüsse eingerichtet, die wie folgt besetzt werden:

Ausschuss

Anzahl

Gemeindevertreter*

 

Anzahl

sachkundige

Einwohner

Finanzausschuss

3

2

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr

3

2

Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport

3

2

* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)

Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird. Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.

Es werden keine Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt. Demnach werden gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt durch einvernehmliche Verständigung. Herr Schult fasst die Besetzung der Ausschüsse wie folgt zusammen:

Ausschuss

Name

Finanzausschuss

Herr Ralph-Günter Schult,

Herr Ralf Wuschke,

Herr Ingo Schulze

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr

Frau Annette Springer,

Herr Alexander Rädtke,

Frau Manja Boos

Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport

Herr Reinhard Martens,

Frau Gabriele Lange,

Herr Sven Geibies

Herr Schult bittet darum, die entsprechenden sachkundigen Einwohner anzusprechen. Nach der konstituierenden Sitzung der Ausschüsse sind die Namen und die Art der Mitarbeit (Vorsitzende, Stellvertreter) der Mitglieder dem Amt Neverin mitzuteilen. Die Einwilligungserklärungen und Bekanntgabe der persönlichen Daten muss für die sachkundigen Einwohner noch erfolgen. Formulare sind im Amt Neverin durch den Vorsitzenden des Ausschusses einzureichen.

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