09.07.2024 - 4 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung (Bürgermeister Schult) verpflichtet die weiteren Gemeindevertreter wie folgt: „Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

Im Anschluss überreicht Herr Schult jedem Gemeindevertreter eine Blume.

Herr Schult verabschiedet Frau Ewert und dankt ihr für die angenehme Zusammenarbeit.

Ein Einwohner verlässt um 18:15 Uhr die Sitzung.

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