16.04.2024 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Klimapar...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Klimapark Brunn“ der Gemeinde Brunn. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus zwei Planteilen, ist mit einer Gesamtfläche von etwa 427 ha festgesetzt (siehe Anlagen 1 bis 4):

 

Planteil 1 umfasst die Flurstücke 84/2, 85 - 87, 90, 91/1, 92 - 97, 99, 100, 108/5, 109/1, 113, 114, 116 - 118, 120 - 130, 133 - 143, 144/1, 146/1, 148 - 152, 155/1, 156, 158, 160, 161, 162/1, 164 - 167, 186 - 206, 209, 212/1, 216 - 218, 220/1, 221 - 242, 244/1, 245 - 252, 254/1, 256 - 286, 294 sowie 298, 322 der Flur 1 in der Gemarkung Brunn.

 

Planteil 2 umfasst die Flurstücke 304, 312, 313, 319, 333, 335, 339 - 342, 345, 365, 367, 369 und 372 der Flur 1 in der Gemarkung Brunn sowie 1, 11, 12 der Flur 3 in der Gemarkung Brunn. Die Flurstücke 3/2, 2 -16, 17/2, 18, 19/2, 21/2, 22, 23/2 und 24 der Flur 1 in der Gemarkung Dahlen sowie die Flurstücke 1/1, 3/1, 9/1, 5, 10/1, 13 - 19, 20/1, 22, 24/1, 25 - 32, 34/1, 35, 37, 38, 39/1, 41 - 63, 65/1, 66 - 77 der Flur 2 in der Gemarkung Dahlen. Die Flurstücke 1, 2/1, 2/2, 3 - 27, 28/1, 28/2, 29 - 40, 41/1, 41/2, 42 - 51, 52/1, 52/2 und 53 - 60 in der Flur 11 Gemarkung Roggenhagen.

 

  1. Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu sollen sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen: „Energiegewinnung auf Basis solarer Strahlungsenergie und „AGRI-PV“ festgesetzt werden. Darüber hinaus zielt das angestrebte Vorhaben darauf ab, dass die innerhalb des Geltungsbereiches vorhandenen tiefgründigen Moorkörper auf insgesamt ca. 151 ha kontrolliert wiedervernässt werden. Zudem sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf ca. 53 ha Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die ET Solar Brunn GmbH und Co. KG zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festzuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinden Brunn beauftragt den Bürgermeister, Herrn Schenk, einen Antrag auf Zielabweichungsverfahren für die im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Klimapark Brunn“ geplante Photovoltaikfreiflächenanlage bei der obersten Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, zu stellen, da das Vorhaben von dem Ziel der Raumordnung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern in Ziffer 5.3. Abs. 9 abweicht.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage