25.03.2024 - 10 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 25.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 7 wird um folgenden 5. Absatz erweitert:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung können je Legislaturperiode einmalig einen Zuschuss für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 400,00 € je Mitglied der Gemeindevertretung. Die dem Mitglied der Gemeindevertretung entstandenen Kosten sind durch entsprechenden Beleg nachzuweisen.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
