25.03.2024 - 13 Beantragung 30 km/h für Kreisstraße MSE 74 (Neu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 25.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Petra Rohde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es entsteht eine Diskussion zwischen den Gemeindevertretern.
Sie sind sich einig, dass die Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit in der Neveriner Straße als sinnvoller erachtet wird.
Im Falle einer Ablehnung würde die Verengung der Straße infrage kommen (analog zur Ortsdurchfahrt Ihlenfeld). Das Amt soll prüfen, ob eine Verengung in der Neveriner Straße möglich ist. Auch unter der Berücksichtigung, dass landwirtschaftliche Maschinen die Straße nutzen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt in Ihrer heutigen Sitzung das Amt zu beauftragen, eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Kreisstraße MSE 72 (Neveriner Straße) bei der Verkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen. Die Höchstgeschwindigkeit sollte lt. Beratung der Gemeindevertretung künftig nur noch 30 km/h betragen.
