25.03.2024 - 8 Grundsatzbeschluss zur Veräußerung des alten Ma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 25.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Saß fragt an, ob es eine Verpflichtung zum Rückbau (z.B. von Blaulicht) gibt, sollte das Fahrzeug an eine Privatperson verkauft werden. Herr Wiskow wird sich darüber nochmal informieren.
Zudem soll das Amt prüfen, ob bei dem Verkauf des Fahrzeuges eine Mehrwertsteuer berechnet werden muss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des alten Mannschaftstransportwagen (MTW) ohne Beladung.
Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:
[x] zum Mindestgebot von 2.500 €. Sollte diese Ausschreibung erfolglos verlaufen,
so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
[ ] zum Mindestgebot von ……………………€. Sollte diese Ausschreibung erfolglos verlaufen, so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat neben der Homepage des Amtes Neverin und dem Neveriner Info auch auf weiteren zulässigen Plattformen zu erfolgen. Die Gemeinde wird der Verwaltung die entsprechenden Plattformen zuarbeiten.
