27.02.2024 - 9 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Feuerwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 27.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Böhm merkt an, dass die Kosten für die Bodenplatte im Förderprogramm nicht enthalten sind. Nach seinen Berechnungen würde die Höhe des Eigenanteils derzeit bei ca. 300.000,00 EUR liegen.
Herr Siegler erläutert, dass dieser Beschluss noch keine Rechtsverbindlichkeit mit sich bringt.
Beschluss:
Aufgrund des Ergebnisses der Gerätehausbesichtigung durch die HFUK am 04.10.2023 und auf Grundlage der beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung vom 07.02.20213, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn in ihrer heutigen Sitzung den Neubau eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen für den Standort Roggenhagen. Für den Neubau ist ein Antrag entsprechend des 50 Mio. Förderprogramms „Musterfeuerwehrgerätehäuser“ bis zum 30.09.2024 zu stellen. Im Folgejahr ist die Planung bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vorzubringen. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens ist vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermittel frühestens für 2026 vorzusehen.
