05.12.2023 - 9 Beschluss Haushaltssatzung Amt Neverin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Fachbereichsleiter Finanzen, Herr Müller, stellt den vorliegenden Haushaltsentwurf vor.

Herr Beckmann stellt die nachfolgenden Fragen:

  1. Auf S. 25 des Vorberichts ist die Entwicklung der Amtsumlage ab dem Jahr 2010 aufgelistet. Womit hängt die ungleiche Entwicklung die Amtsumlage zusammen? Vergleicht man die Jahre 2010 (10,15 v. H. absolut 700.000 EUR) und 2024 (18,06 v. H. absolut 2.000.000 EUR) stellt man fest, dass sich der Vomhundertsatz nicht einmal verdoppelt, die absolute Zahl aber fast verdreifacht hat.
    Antwort, Herr Müller: Dieser Umstand hängt damit zusammen, dass die Erhebung immer vom tatsächlichen Finanzbedarf (absolute Summe) ausgeht. Der ermittelte Vomhundertsatz ist das Ergebnis, welches sich aus der Verhältnisrechnung der Steuerkraft, den Schlüsselzuweisungen und evtl. Finanzausgleichsumlagen ergibt. Vereinfacht ausgedrückt: Bei steigender Steuerkraft der Gemeinden müssen weniger Prozente versanschlagt werden, um den absoluten Finanzbedarf zu decken. Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren die liquiden Mittel des Amtes stetig abgebaut, wodurch weniger Amtsumlage gezahlt wurde, als tatsächlich benötigt.
  2. Woraus resultiert der geplante Personalzuwachs?
    Antwort, Herr Diekow:
    a) Zum einen wird durch die Schaffung einer auf zwei Jahre befristeten Stelle der Wegfall von Personalressourcen im Bürgerservice durch die genehmigte Arbeitszeitreduzierung bei einer Kollegin kompensiert. Zeitgleich schaffen wir dadurch die Voraussetzungen für den Start des Projekts „Bürgerservice vor Ort“.
    b) Eine weitere Vollzeitstelle wurde auf Grund eines Beschlusses des zuständigen Ausschusses für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales und Personal mit eingeplant (vgl. Beschluss vom 01.11.2023, TOP 5). Hintergrund ist die fehlende Personalkraft zur Abarbeitung der Jahresabschlüsse. Da selbige jedoch zukünftig Voraussetzung für die erhöhten Fördersätze sind, wird hier eine besondere Wichtigkeit gesehen.
    c) Zwei Auszubildende lernen im Jahr 2024 aus und werden im Anschluss an die erfolgreiche Ausbildung min. für ein Jahr im Amt Neverin beschäftigt (vgl. § 16a TVAöD-BBiG). Diese beiden Stellen wurden auch neu im Stellenplan ausgewiesen.
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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

12

11

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36328&selfaction=print