13.06.2023 - 11 Bebauungsplan Nr. 6 "Photovoltaikanlage Roggenh...

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Wortprotokoll

Erläuterungen zum Projektvorhaben durch Herrn Siegler und Herrn Diekow,

Diskussion und Nachfragen der Ausschussmitglieder

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellungsbeschlüsse TOP 8 und  TOP 11 nicht zu beschließen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 12 tlw., 13 tlw., 16 tlw., 27 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
  2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch das Amtsblatt bekannt zu machen.
  3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34289&selfaction=print