13.06.2023 - 8 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanz- und Bauausschuss
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunn im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6 „Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 12 tlw., 13 tlw., 16 tlw., 27 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
- Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
-
In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem
Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen. - Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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