13.06.2023 - 8 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Reduzieren

Wortprotokoll

Erläuterungen zum Projektvorhaben durch Herrn Siegler und Herrn Diekow,

Diskussion und Nachfragen der Ausschussmitglieder

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellungsbeschlüsse TOP 8 und  TOP 11 nicht zu beschließen.

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunn im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6 „Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 12 tlw., 13 tlw., 16 tlw., 27 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
  2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
  3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem
    Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage