20.06.2023 - 9 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

  1. Die Teilung der 2. FNP-Änderung zum Bebauungsplans Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" der Gemeinde Brunn in die 2. FNP-Änderung (Teilfläche 1 zum Bebauungsplan Nr. 5.1 „Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn") mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und dem Flurstück 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2) sowie die 2. FNP-Änderung (Teilfläche 2 zum Bebauungsplan Nr. 5.2 „Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn") mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und den Flurstücken 27 tlw., 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 3).
  2. Der Entwurf zur 2. FNP-Änderung (Teilfläche 1 zum Bebauungsplan Nr. 5.1) ist zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
  3. In einer förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. FNP-Änderung (Teilfläche 1 zum Bebauungsplan Nr. 5.1) sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
  4. Die Durchführung der förmlichen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. FNP-Änderung (Teilfläche 2 zum Bebauungsplan Nr. 5.2) steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und ist erst nach entsprechenden Positiv-Bescheid im Zielabweichungsverfahren möglich. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

7

6

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage